Beilage für Speisen:

Als Beilage (auch Beigabe) bezeichnet man Bestandteile von Gerichten. Sie geben einem Gericht neben der Zubereitungsart den bestimmenden Charakter. Damit ist Beilage der Gegenbegriff zur Hauptzutat, die oft aus Fleisch oder Fisch besteht. Die für die jeweilige Hauptzutat typische Beilage wird als Garnitur bezeichnet. Im Wiener Raum wird speziell bei Fleischgerichten auch der Begriff Zuspeise verwendet.

In Deutschland unterteilt man die Beilage heute in Sättigungsbeilage und Gemüsebeilage; ursprünglich ist „Sättigungsbeilage“ ein Begriff der DDR-Gastronomie. Birgit Wolf definiert den DDR-Begriff Sättigungsbeilage als „Sammelbezeichnung für die in Gaststätten zu Fleischgerichten gereichten Kartoffeln, Reis, Nudeln, wenn bei Druck der Speisekarte nicht absehbar war, was zur Verfügung stehen würde.“Die Beilage kann in Gaststätten auf Wunsch oft auch geändert werden, beispielsweise Pommes frites statt Spätzle. Quelle: Wikipedia [KLICK hier]


Was man wissen sollte:

Salat ist eine Speise der Kalten Küche und kann pikant oder fruchtig-süß sein. Salate bestehen aus zerkleinertem Gemüse und/oder Obst ggf. mit anderen Zutaten; sie werden mit einer Salatsauce angemacht und fast immer kalt serviert (bis auf wenige Ausnahmen). Quelle: Wikipedia [Klick hier]



So ist es abgelegt:

Maultaschen sind bei Vorspeise abgelegt, da es sowohl eine Vorspeise, eine Suppe, Hauptspeise oder eine Beilage sein kann.